Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Was bedeutet "öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige"?
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung soll Gerichten, Behörden, der Wirtschaft und Privatpersonen besonders zuverlässige und auf einem bestimmten Sachgebiet überdurchschnittlich qualifizierte und erfahrene Personen zur Verfügung stellen.
Öffentlich bestellt sind also jene Sachverständigen, die von einer öffentlich-rechtlichen Institution bestellt und vereidigt wurden (z.B. den Industrie- und Handelskammern).
Sie unterliegen der Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft und zeichnen sich aus durch ihre
- besondere und überdurchschnittliche Sachkunde
- Objektivität
- Unabhängigkeit
- Vertrauenswürdigkeit
Gutachten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger genießen eine hohe Glaubwürdigkeit und stellen oft die Basis einer gütlichen Einigung dar.
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